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Dr. Johannes Bickel
(komprimierte Fassung)
1. Zur Situation
Die Transnationalen Konzerne (TNKs), die ganz überwiegend aus
den Industrieländern stammen (USA, EU, Japan), sind die treibenden
Kräfte der Globalisierung. Die Umsätze zahlreicher TNKs
sind höher als das Bruttosozialprodukt vieler Länder der
Welt. Wer sich ernsthaft mit der Globalisierung beschäftigt,
muss sich auch mit den Multis befassen. Konzerne, die am Markt bestehen
wollen, müssen offenbar die Kosten senken: durch billige Arbeitskräfte,
Einsparungen z.B. im Umweltbereich, Reduzierung von Sozialabgaben
und Steuern. Mit der Drohung, auf einen anderen Standort oder in
ein Steuerparadies auszuweichen, können sie inzwischen - demokratisch
gewählte - Regierungen erpressen oder zu hohen Subventionen
zwingen. Diese geben den Forderungen der Wirtschaft immer öfter
nach, mit der Begründung, dies seien globale Sachzwänge,
dazu gebe es keine Alternative. Zivilgesellschaftliche Organisationen
fordern jedoch, dass Unternehmen, wo immer sie tätig sind,
soziale und ökologische Mindestnormen und die Menschenrechte
respektieren und nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien
handeln.
Kein Vertreter der neoliberalen Richtung hat bisher gesagt, wie
weit der Sozialabbau noch gehen soll. Sollen die Löhne hier
demnächst auf das Niveau von Tunesien oder von Indonesien sinken?
Um wenigstens gewisse Regeln einzuhalten, gibt es in Industrieländern
Tarifverträge (auch wenn sie zunehmend ausgehöhlt werden),
Umweltvorschriften, ein Wettbewerbsrecht und manchmal kritische
Medien. Trotzdem trifft der gegenwärtige Sozialabbau manche
Familien mit voller Wucht. In den so gen. Entwicklungsländern
im Süden und Osten der Erde aber ist die Situation noch schlimmer.
Dort sind soziale und Umweltgesetze nicht oder nur unzureichend
vorhanden oder werden nicht umgesetzt. Es ist deshalb kein Wunder,
dass die Fälle von Missbrauch wirtschaftlicher Macht dort noch
häufiger und eklatanter sind.
Viele unserer Produkte werden in den Sonderwirtschaftszonen
der Billiglohnländer, z.B. in China, unter frühkapitalistischen,
unmenschlichen Arbeitsbedingungen hergestellt: entspr. Berichte
sind regelmäßig in den Zeitungen zu finden. Dabei ist
oft Korruption im Spiel. Häufig bleiben Verstöße
von TNKs gegen anerkannte Menschenrechte noch folgenlos: etwa wenn
ein Multi dazu beiträgt, dass Ureinwohner von ihrem Land vertrieben
oder Boden und Wasser mit Chemikalien vergiftet werden. Verbraucherorganisationen
im Norden aber fordern Unternehmen immer öfter auf, Verantwortung
für die Arbeitsbedingungen in ihren Zulieferbetrieben und die
Einhaltung ethischer Standards zu übernehmen.
Eine kaum zu überschätzende Rolle spielen Multis beim
Rohstoffeinkauf in Entwicklungsländern. Der
Zweck heiligt dabei oft die Mittel. So kooperierte Shell eng mit
der Diktatur in Nigeria, die mit ihrer Armee brutal gegen die lokale
Bevölkerung, ja das ganze Ogoni-Volk vorging, um den Erdölexport
zu sichern. Dies ging bis zur Hinrichtung von Ken SaroWiwa, einem
bekannten Schriftsteller Afrikas, durch die Regierung! In armen
Ländern gibt es immer häufiger Konflikte wegen Rohstoffexporten
und dadurch verursachten Schäden bei Bevölkerung und Umwelt.
Das Paradebeispiel für die ungehemmte Ausbeutung seiner riesigen
Rohstoffreserven ist der Kongo, das zweitgrößte Land
Afrikas. Im Herbst 2002 nannte ein internationaler Expertenbericht
Ross und Reiter mit Namen: 85 multinationale Firmen, die –
zusammen mit Militärs und Politikern des Landes – rücksichtslos
ihre Geschäfte verfolgen und damit der Befriedung des Landes
im Weg stehen. Zu diesen Geschäften gehören, so der Bericht,
Diebstahl, Unterschlagung, die Fehlleitung öffentlicher Gelder,
die Unterbewertung von Gütern, Schmuggel, Steuerbetrug und
Bestechung. Die Zusammenarbeit von TNKs mit korrupten Regierungen,
privaten Söldnerfirmen und Warlords mit ihren Kinderarmeen
trägt dazu bei, Extragewinne zu realisieren und den Rohstoffhunger
des Nordens zu befriedigen, aber auch, ethische Grundregeln zu
missachten, Konflikte zu schüren und staatliche Autorität
zu schwächen. Hierzu gibt es unzählige Berichte aus vielen
Ländern der Welt.
Die Transmissionsriemen der Globalisierung sind der Außenhandel
mit Gütern und private Kapitalflüsse (insb. ausländische
Direktinvestitionen). Von zunehmender Bedeutung für die Multis
wurden in den 90-er Jahren daneben der Handel mit Dienstleistungen
(vgl. das GATS-Abkommen der Welthandelsorganisation) und das Patentrecht
(vgl. das TRIPS-Abkommen der WTO), beide von 1995.1) Die Expansion
der Multis wurde stark gefördert durch die Liberalisierung
von Außenhandel und Kapitalverkehr sowie durch die Privatisierung
öffentlicher Aufgaben. Liberalisierung und Privatisierung
sind die beiden Glaubensbekenntnisse der WTO.
Ihre Durchsetzung in den Entwicklungsländern gelang umso schneller,
als sie von Weltbank und IWF zur bedingungslosen Voraussetzung
ihrer Kreditgewährung gemacht wurden. Entscheidend war ferner
der verbreitete Mythos, dass von der Liberalisierung und Privatisierung
alle Länder profitieren würden - was von der Wirklichkeit
inzwischen hinlänglich widerlegt wurde.2) Von der Liberalisierung
weitgehend verschont blieben jedoch die Agrarmärkte der Industrieländer,
obwohl sie für den Export der armen Länder von besonderer
Bedeutung sind. Dies ist verwunderlich, da die Industrieländer
in ihren Sonntagsreden den Protektionismus unablässig kritisieren.
Natürlich wäre es falsch, Multis und Wirtschaftsverbänden
grundsätzlich die Missachtung von Menschenrechten oder ethischen
Normen vorzuhalten. Es gibt durchaus Firmen mit bemerkenswertem
Engagement, solche, die „good corporate governance“
und unternehmerische Verantwortung nicht nur in ihren Reden betonen.
Unternehmen, die sich um umwelt- und sozialverträgliche Herstellung
ihrer Produkte bemühen und darüber regelmäßig
Berichte veröffentlichen, die Entwicklungsprojekte finanzieren
und ihrer „corporate responsibility“ nachkommen.
Tatsache ist jedoch, dass sich der Wettbewerbsdruck auf
den Weltmärkten seit 1989 erheblich verschärft
hat - eine unerwartete Auswirkung der Öffnung der „sozialistischen
Länder“. Der Wettbewerb wird durch die in Mode gekommene
Fusionswelle und die zunehmende Konzentration auf fast allen Märkten
angeheizt. Hierbei spielen wiederum die Kapitalmärkte
und die dort agierenden Investmentfonds und Pensionsfonds eine dominierende
Rolle. Sie und der Siegeszug des angelsächsischen Kapitalismus
trugen dazu bei, dass die Renditeerwartungen erheblich nach oben
geschraubt wurden (Maximierung des ‚shareholder value’).
Auch verantwortungsvolle Firmen sind gezwungen, ihre Kosten zu minimieren
und nichtwirtschaftliche Normen zu missachten.
All dies zu erwähnen, ist keine Verunglimpfung von Konzernen
und ihren Investitionen. Es geht hier nicht um die vollständige
Darstellung der Tätigkeit der TNKs, sondern um die Beschreibung
von Risiken und von Vorgängen, in denen soziale, ökologische
und menschenrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten werden.
Um Situationen, in denen Sicherheitsnetze gegen Auswüchse nicht
vorhanden oder nicht wirksam sind. Diese Sicherheitsnetze sind keine
besonders moralischen Forderungen, sondern entsprechen unserer europäischen
Geschichte. Sie sind Ausfluss der über Jahrhunderte mühsam
erworbenen Rechte und unser aller Grundwerte von Menschenwürde
und Rechtsstaatlichkeit.
Werden solche Grundregeln nicht eingehalten, hat dies erhebliche
Auswirkungen auf die Situation in der Welt. Dann verbreitert die
Tätigkeit von Multis die bestehende Kluft zwischen
Nord und Süd (und Ost). Diese Kluft schürt Antipathien
zwischen Arm und Reich, zwischen den Völkern und führt
immer öfter zu Hass und offener Gewalt. Sie ist deshalb für
die wohlhabenden Menschen und Länder zu einem „Sicherheitsproblem“
geworden, wie man sagt. Und die Sicherheitspolitik
besteht vor allem darin, sich abzuschotten und einzumauern (in
die „Festung Europa“, die „Festung USA“).
Ob das klug ist und vorausschauend – und wirksam?
2. Ansätze zur Regulierung der Tätigkeit von Multis
a) Bisherige Ansätze
Bei Ansätzen zur Regulierung der Tätigkeit von TNKs geht
es nicht um willkürliche, bürokratische Eingriffe in
Unternehmen, sondern darum, die bisweilen unverantwortliche Tätigkeit
von Multis in zivilisierte Bahnen zu lenken. Zwar fehlt im Völkerrecht
bisher die Möglichkeit, Privatunternehmen bei Fehlverhalten
zur Rechenschaft zu ziehen. Die Regierungen tragen jedoch eine Verantwortung
für das Verhalten der Menschen und Firmen aus ihrem Land.
Dies ist in der UN-Charta von 1945, der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte von 1948 und den zwei großen Menschenrechtsabkommen
der UN von 1966 niedergelegt: demjenigen zum Schutz der
bürgerlichen und politischen Rechte (so gen. Zivilpakt) und
demjenigen zum Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte (Sozialpakt). Zu letzterem gehören auch die Grundbedürfnisse
bzw. –rechte (auf Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit,
Bildung). Diesen Verpflichtungen kommen viele Industrieländer
nur unzureichend nach – zu sehr bestimmen inzwischen wirtschaftliche
Lobbys das politische Handeln.
Aus dem UN-Bereich ist ferner der von Kofi Annan
veranlasste „Global Compact“ von 1999 zu erwähnen,
der Regeln zu Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechten enthält
und dem sich inzwischen zahlreiche Konzerne angeschlossen haben.
Von UNEP und Wirtschaftsverbänden wurde schon 1997 die ‚Global
Reporting Initiative’ gegründet, die „Richtlinien
zur Berichterstattung über Nachhaltigkeit“ entwickelt
hat und auch von NROs und Wissenschaftlern getragen wird.
Ferner gibt es Internationale Rahmenabkommen, die zwischen einem
Multi und einem Gewerkschaftsdachverband vereinbart werden und
Arbeitsnormen enthalten (gegenwärtig etwa 20). Im Idealfall
werden auch die Zulieferbetriebe mit eingeschlossen. Über die
Löhne in den Zulieferländern ist damit allerdings nichts
ausgesagt. Rahmenabkommen können nationale Rechtsvorschriften
und Tarifverträge nicht ersetzen.
Die OECD hat Mitte 2000 Leitsätze für
multinationale Unternehmen verabschiedet. Danach wurden nationale
Kontaktstellen bestimmt (in Dtld. das Bundeswirtschaftsministerium),
bei denen man Beschwerden einreichen kann. So wurden z.B. von NROs
Beschwerden gegen Multis wegen der geplanten Ölpipeline vom
Kaspischen Meer eingereicht. Bisher blieben Einsprüche aber
weitgehend wirkungslos.
Was die EU betrifft, so forderte ihr Parlament
2002 verbindliche Verhaltenskodizes für TNKs aus der EU. Die
EU-Kommission befürwortet bis heute jedoch nur freiwillige
Vereinbarungen zur „Corporate Social Responsibility“.
Immerhin besteht die EU seit 1992 in Abkommen mit anderen Ländern
auf einer Menschenrechtsklausel.
In Deutschland wurde von Industrie und Handel,
Gewerkschaften, NROs und der Bundesregierung 2001 ein Runder Tisch
Verhaltenskodizes gegründet. Daneben gibt es das Forum Menschenrechte,
ein Zusammenschluss von Menschenrechtsorganisationen, von VENRO3),
dem DGB und zweier Wirtschaftsverbände, der 2002 eine „Gemeinsame
Erklärung zum internationalen Schutz der Menschenrechte und
zur Wirtschaftstätigkeit“ veröffentlicht hat. Die
Einstellung von Bundestag und Bundesregierung zur Einhaltung der
Menschenrechte durch Konzerne ist nicht eindeutig.
In den 90-er Jahren sind freiwillige Verhaltenskodizes (Codes
of Conduct) damit zu einem wichtigen Instrument geworden,
mit dem soziale, ökologische und menschenrechtliche Probleme
und Folgen der Tätigkeit von TNKs öffentlich diskutiert
werden. Derartige Kodizes orientieren sich oft an Abkommen der IAO
(s.u.) und behandeln die Grundrechte von Beschäftigten und
die Geschlechtergerechtigkeit, aber auch den Umwelt- und Verbraucherschutz.
Inzwischen gibt es Hunderte solcher Regelungen. Ein wichtiges Beispiel
sind die Verhaltenskodizes der Erdölindustrie, da die Öl-
und Gasförderung oft zu Menschenrechtsverletzungen, Militarisierung
und Krieg, zur Verarmung der lokalen Bevölkerung und Umweltkatastrophen
geführt hat4) – so lautete nach bewegenden Berichten
das Resümee der afrikanischen Oilwatch-Konferenz im März
2002. Die Einhaltung der meisten Verhaltenskodizes wird firmenintern
überwacht. Eine OECD-Studie hat allerdings ergeben, dass nur
unabhängige Überwachungsmechanismen Wirkung zeigen.
Das Problem aller vorgenannten Vereinbarungen ist, dass ihre Einhaltung
nicht von unabhängiger Seite kontrolliert wird und bei Verletzungen
keine Sanktionen greifen.8) Sie führen nicht zu einklagbaren
Rechten und sind deshalb, von wenigen Fällen abgesehen, nicht
wirksam gewesen.
b) Weiter gehende Ansätze oder: Alternativen zur heutigen
Globalisierung
Von der UN-Unterkommission zur Förderung und
zum Schutz der Menschenrechte wurden Mitte 2003
18 Normen für multinationale u.a. Unternehmen formuliert, die
deutlich über den Global Compact der UN hinausgehen. Multis
und NROs waren von Anfang an in die Verhandlungen einbezogen. Die
Normen, die ebenfalls die Bereiche Menschenrechte, Arbeit und Umwelt
behandeln, sehen auch Überprüfungen und sanktionsähnliche
Regelungen (z.B. Entschädigungen) im Fall ihrer Verletzung
vor. Bis sich die Regierungen im Rahmen der UN-Menschenrechtskommission
dazu äußern müssen, werden jedoch noch Jahre vergehen.
Eine wichtige Rolle bei der Veröffentlichung von Menschenrechtsverstößen
kann auch das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte spielen
(bis 2003 unter der Irin Mary Robinson).
Von besonderer Bedeutung ist die Tätigkeit der Internationalen
Arbeitsorganisation (IAO/ILO) in Genf, die bislang annähernd
200 Konventionen verabschiedet hat. Dazu gehören insb. die
fünf Kernarbeitsnormen, die 1998 zu universell
gültigen Menschenrechten erhoben wurden und damit (für
die Unterzeichnerstaaten) über anderen internationalen Vereinbarungen,
z.B. denen zur Handelsliberalisierung, stehen. Diese Normen sind:
• das Recht auf Vereinigungsfreiheit und gewerkschaftliche
Betätigung,
• das Verbot der Kinderarbeit,
• das Verbot der Zwangsarbeit,
• das Diskriminierungsverbot bei der Entlohnung insb. von
Frauen,
• das Verbot anderer Diskriminierung in Beschäftigung
und Beruf.
Die Wirksamkeit der IAO ist jedoch begrenzt, da zahlreiche Abkommen
von westlichen Ländern (u.a. den USA!) nicht ratifiziert wurden
und auch sie keine Sanktionen beschließen kann.
Ein weiterer Ansatz ist die internationale Koordinierung
der nationalen Politiken (auch 'global governance' genannt,
z.B. in der EU). Für jeden Abiturienten ist einsichtig: dies
ist das Hauptinstrument, mit dem der Fähigkeit der Konzerne,
Regierungen zu erpressen und gegeneinander auszuspielen, entgegengewirkt
werden kann. Diese Koordinierung sollte insb. auf den folgenden
fünf Gebieten stattfinden:
• Vereinbarung von Mindeststandards in der Sozialpolitik,
zur Vermeidung von Sozial-Dumping (insb. Übernahme der Kernarbeitsnormen
der IAO),
• Vereinbarung von Mindeststandards in der Umweltpolitik,
zur Vermeidung von Umwelt-Dumping,
• Harmonisierung der Steuerpolitik, zur Vermeidung von Steuerflucht
und –hinterziehung (Vereinbarung von Mindeststeuersätzen),
• Kontrolle des internationalen Kapitalverkehrs, zur Reduzierung
der Spekulation und zur Vermeidung von Finanz- und Verschuldungskrisen
(z.B. durch die Tobin-Steuer), sowie
• Harmonisierung der Wettbewerbspolitik, zur Vermeidung des
Missbrauchs von Marktmacht (wie es bereits die Väter der Sozialen
Marktwirtschaft forderten).
Diese Harmonisierung nationaler Politiken erfolgt bereits jetzt
– jedoch viel zu langsam und zu zögerlich,5) vor allem
weil die Regierungen immer öfter die Forderungen von Unternehmen
und Wirtschaftsverbänden, d.h. der Kapitaleigner, erfüllen,
anstatt die Interessen der Gesamtbevölkerung zu vertreten.6)
Selbst in Regierungsdelegationen für internationale Konferenzen
werden immer häufiger Wirtschaftsvertreter, d.h. Lobbyisten,
aufgenommen. Eine neutrale Politik und eine ‚global governance’-Politik
jedoch wären auch eine ‚good governance’, wie sie
ständig von anderen, vor allem den schwachen Ländern gefordert
wird. Und sie würde vielen neoliberalen Lippenbekenntnissen
(Kritik an Dumping, an ungenügendem Wettbewerb) die entsprechenden
Taten folgen lassen.
Da die Regierungen dem Schutz von Mensch und Natur (nicht durch
bürokratische Überregulierung, sondern durch Mindestregeln)
nur zögernd nachkommen, ist es umso wichtiger, dass die Zivilgesellschaft
darauf drängt. Dies geschieht erfreulicher Weise durch NROs,
Basisgruppen und Bürgerinitiativen mehr und mehr.
Solche Organisationen gibt es auf lokaler, nationaler und internationaler
Ebene unzählige: diejenigen des Fairen Handels, Brot für
die Welt, Amnesty International, BUND, Greenpeace, die lokalen Agenda-Gruppen,
Verbraucherinitiativen und -boykotte, kritische Aktionäre,
Attac, der Bürgerprotest z.B. gegen die Narmada-Staudämme
in Indien und viele andere. Dazu rechnen auch Gewerkschaften, sofern
sie sich von überkommenen Strukturen lösen, und Kirchen,
wenn sie die Rechte nicht nur ihrer Beschäftigten, sondern
auch die der Schwachen und der gefährdeten Schöpfung vertreten.
NROs organisieren oft auf Produkte bzw. Konzerne bezogene Kampagnen.
Beispiele dafür sind diejenigen zu Teppichen, Blumen, „sauberer
Kleidung“, Spielzeug, Kleinwaffen, für nachhaltigen Tourismus,
gegen Menschenhandel und Kinderprostitution. Ein wichtiges Ergebnis
dieser Kampagnen sind auch die Einführung und Durchsetzung
von Gütesiegeln (Beispiel Transfair). Siegelinitiativen
gibt es heute bereits in 17 OECD-Ländern.
Viele Bürgerinitiativen und NROs haben heute eine Wächterrolle
übernommen. Sie engagieren sich gegen die Ökonomisierung
aller Lebensbereiche und für Alternativen - für
eine Globalisierung der Solidarität mit den Benachteiligten
in aller Welt und mit der Natur. Sie setzen sich für Chancengleichheit,
Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit ein und bringen Fälle
in die Öffentlichkeit, wo diese alten, grundlegenden Ziele
von TNKs missachtet werden.
Erforderlich ist vor allem, dass die WTO soziale, ökologische
und menschenrechtliche Grundregeln in ihre Statuten aufnimmt (z.B.
die Kernarbeitsnormen der IAO). Die WTO ist sehr mächtig, aber
auch sehr einseitig, da sie nur ökonomische Aspekte berücksichtigt.
Dass eine WTO-Reform überfällig ist,
hat die Ministerkonferenz in Cancun/Mexiko 2003 erneut vor Augen
geführt. Dies gilt auch für Weltbank und IWF, wenngleich
soziale und Umweltaspekte bei der Kreditvergabe der Weltbank bereits
eine gewisse Rolle spielen. Derlei Reformen stehen allerdings noch
Vorbehalte gegenüber,
• seitens einiger Industrieländer, die der Freihandelsrhetorik
mehr Gewicht beimessen als dem Schutz von Mensch und Natur,7)
• und seitens mancher ärmerer Länder, die darin
– auf Grund ihrer Erfahrungen mit Agrarprotektionismus und
Agrardumping des Nordens – nur ein Mittel sehen, um unliebsame
Exporte des Südens durch weitere Handelshemmnisse abzuwehren.
Wenn die Regierungen sich tatsächlich für die Rechte der
Menschen und den Schutz der Natur einsetzen und nicht nur Ziele
wie das Wirtschaftswachstum verfolgen, das vielleicht den Menschen
zugute kommt, vielleicht aber auch nicht, dürfte diesen Reformen
nichts mehr im Wege stehen.
Nähere Infos (nur wenige Hinweise):
WEED (www.weed-online.org);
Attac (www.attac.de);
www.forum-menschenrechte.de;
www.germanwatch.org;
Werkstatt Ökonomie (www.woek.de);
www.oxfam.de;
epd, Dritte-Welt-Informationen (www.epd.de);
www.corpwatch.org
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